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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Helvetic Isoliersysteme GmbH (nachfolgend „Unternehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Besteller“). Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, sofern sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge. Anderslautende Bedingungen des Bestellers sind nur gültig, wenn sie vom Unternehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebote und Offertgrundlagen

Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Die Offerte basiert auf den vom Besteller zur Verfügung gestellten Angaben, Plänen und Informationen. Entsprechen diese nicht den tatsächlichen Gegebenheiten oder werden relevante Umstände nicht offengelegt, gehen daraus resultierende Mehrkosten zulasten des Bestellers. Technische Unterlagen, Pläne und Berechnungen bleiben Eigentum des Unternehmers und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Leistungsumfang

Massgebend ist ausschliesslich die schriftliche Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden separat verrechnet. Regiearbeiten werden nach effektivem Aufwand gemäss gültigem Regietarif in Rechnung gestellt. Mehrkosten infolge unvorhersehbarer Gegebenheiten, fehlender Vorleistungen oder bauseitiger Verzögerungen gehen zulasten des Bestellers.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich in CHF exklusive Mehrwertsteuer. Preisbasis sind die zum Zeitpunkt der Offertstellung gültigen Löhne und Materialpreise. Allgemeine Lohn- oder Materialpreiserhöhungen während der Ausführung berechtigen zur entsprechenden Preisanpassung. Zuschläge für erschwerte Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeiten in grossen Höhen, engen Räumen, aussergewöhnlichen Temperaturen oder Nacht- und Wochenendarbeit) werden zusätzlich verrechnet, sofern diese bei Offertstellung nicht erkennbar waren.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Unternehmer ist berechtigt, Akontozahlungen, Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen entsprechend dem Baufortschritt zu stellen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten erhoben. Bei ausbleibender Zahlung ist der Unternehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.

6. Arbeits- und Montagebedingungen

Der Besteller hat die Baustelle frei zugänglich, sicher und arbeitsbereit bereitzustellen. Er stellt kostenlos Strom, Beleuchtung, Wasser, geeignete Lagermöglichkeiten sowie erforderliche Hebe- und Gerüstvorrichtungen zur Verfügung. Der Besteller sorgt für den Schutz der ausgeführten Isolationsarbeiten vor Beschädigungen durch Dritte. Reparaturen infolge Beschädigung durch Drittpersonen werden separat verrechnet. Verzögerungen oder Mehrkosten infolge ungenügender Baustellenbedingungen gehen zulasten des Bestellers.

7. Termine und höhere Gewalt

Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden. Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei fehlenden Angaben des Bestellers, bauseitigen Verzögerungen, Lieferengpässen, behördlichen Massnahmen, Witterungseinflüssen oder höherer Gewalt. Schadenersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit Abnahme der Arbeiten beziehungsweise mit Übergabe der Lieferung auf den Besteller über. Bei Teilleistungen erfolgt der Übergang anteilsmässig.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Arbeiten. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Der Unternehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, unsachgemässer Behandlung, mangelnder Wartung oder Eingriffen Dritter.

10. Haftung

Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Energieverluste, Produktionsausfälle oder Betriebsunterbrüche ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Helvetic Isoliersysteme GmbH.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Helvetic Isoliersysteme GmbH in Oberengstringen, Schweiz.